🎶 Wir freuen uns, deine/eure Veranstaltung musikalisch begleiten zu dürfen.

📋 Bitte fülle/füllt unseren Fragenkatalog aus, damit wir uns optimal auf deine/eure Veranstaltung vorbereiten und für einen reibungslosen Ablauf sorgen können.

❌ Sollte etwas noch unbekannt sein / nicht ausgefüllt werden können, bitte nachreichen oder eine Anmerkung im Textfeld an uns.

✅ Bei Rückfragen melden wir uns bei dir/euch — vor der Veranstaltung sprechen wir dann gemeinsam nochmal alle Punkte durch.

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📋 Allgemeine Daten Veranstaltung

📋 Bühne / Aufbaufläche

📋 Strom und Technik

📋 Ton und Lautstärke

📋 Aufbau & Platzbedarf

📋 Kommunikation & Ablauf

📋 Allgemeine Daten

📋 Bühne / Aufbaufläche

📋 Strom und Technik

📋 Ton und Lautstärke

📋 Aufbau & Platzbedarf

📋 Kommunikation & Ablauf

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⚠️ Wichtige Vorgaben und Vereinbarungen was die Durchführung der Veranstaltung angeht ⚠️

Auszug aus den allgemeine Geschäftsbedingungen von „Songs for 2“

  • §6 Leistungen
    Die Leistungen der Band „Songs for 2“ ergeben sich aus den vertraglich vereinbarten Inhalten.
    Alle Konditionen und der Leistungsumfang der Veranstaltung sind im Vertrag aufgeführt.
    Sollte einer/eine der Künstler(innen) erkranken, bemüht sich die Band „Songs for 2“ adäquaten Ersatz zu leisten.
  • §7 Sonstige Vorgaben der Band
    1.
    Sollte der vereinbarte Auftritt im Freien stattfinden, so sind die Bandmitglieder während des Auftritts vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen
    2. Sofern nicht vorhanden, ist ein Parkplatz für PKW + Anhänger in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts zum Ausladen des Equipments zur Verfügung zu stellen
    3.
    die Spielfläche für die Band muss ein Mindestmaß von 4x3m haben
    4.
    sofern eine Bühne vorhanden ist, ist darauf zu achten, dass ab Eintreffen der Band entlang der gesamten Bühnenbreite ein freier Bereich von mindestens 2 Metern Tiefe vor der Bühne zur Verfügung steht. Dieser Bereich wird für den Aufbau der Beschallungsanlage (Subwoofer, Lautsprecher, Stative usw.) benötigt und muss vollständig frei von Gegenständen, Dekorationen oder Personen zugänglich sein.
    5.
    Der Veranstalter/Kunde sorgt für eine angemessene Verpflegung und Getränke während der Anwesenheit der Band.
  • §8 Foto- und Videoverwendung
    Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass kurze Bild- und Tonaufnahmen des Auftritts für Eigenwerbung der Band (z. B. Website, Social Media) genutzt werden dürfen, sofern keine Gäste im Fokus erkennbar sind. Eine kommerzielle Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

  • §9 Technikausfall/höhere Gewalt
    Sollte der Auftritt durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Stromausfall, Krankheit, Unfall, Naturereignisse oder höhere Gewalt) unmöglich werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet, sofern keine Leistung erbracht wurde.
  • §10 Ton- und Laustärkeregelungen durch den Veranstalter/Kunde
    Der Veranstalter/Kunde trägt die Verantwortung, dass eventuelle Lautstärkebegrenzungen oder Auflagen (z. B. durch Behörden, Hausrecht, Nachbarn) vorab mitgeteilt werden. Für behördlich angeordnete Einschränkungen während der Veranstaltung haftet die Band nicht.
  • §11 Haftung bei Schäden durch Dritte
    Der Veranstalter/der Kunde haftet bei Schäden an Teilen des Equipments der Band, welche durch unsachgemäßen oder mutwillig grob-fahrlässigen Umgang durch Gäste der Veranstaltung entstehen.